Stilvolle Büromöbel

Die ideale Büroausstattung für deine Produktivität

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Regal Bobby, Eiche SonomaRegal Bobby, Eiche Sonoma
DER BOSS PREIS49,99 €
Chefsessel Chris, 100% Polyester, GrauChefsessel Chris
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Rollcontainer Inno4Home 43x68x55 cm weißRollcontainer Inno4Home
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Regal Lilly 3Regal Lilly 3
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Schreibtisch CommanderSchreibtisch Commander
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Bürostuhl Max SchwarzBürostuhl Max
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2er Set - Ösenschal Till Weiß2er Set - Ösenschal Till Weiß
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Doppelrollo Natur ca. 120 x 160 cmDoppelrollo120x160
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Schreibtisch Liverpool Plankeneiche Nachbildung ca. 140 x 74 x 70 cmSchreibtisch Liverpool
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Gaming Stuhl FutureGaming Stuhl Future
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Regal Image 25Regal Image 25
169,99 €
Schiebetürenschrank SwitchSchiebetürenschrank Switch
289,99 €169,99 €

FAQ zu Büromöbel

Was fällt alles unter Büromöbel?

Möbel fürs Büro gibt es viele! Dazu zählen Schreibtische, Bürostühle, Regale, Rollcontainer und Kommoden/Sideboards.

Welche Büromöbel sind steuerlich absetzbar?

Ob Schreibtisch, Bürostuhl, Regal oder Kommode – du kannst alle Möbel, die du für dein Büro anschaffst, von der Steuer absetzen. Da du die Kosten vom Finanzamt wiederbekommst, musst du nicht auf einen höhenverstellbaren Tisch oder einen rückenschonenden Stuhl verzichten, die in der Regel etwas teurer sind als herkömmliche Büromöbel.

Wie viel kostet eine Büroausstattung?

Wenn du dir zu Hause einen Arbeitsplatz einrichten möchtest, stehen dir alle Türen offen! Ob du dabei nur die Basics kaufst oder noch weitere Stauraumlösungen und Sitzgelegenheiten wünschst, hängt von deinen finanziellen Möglichkeiten ab. Eine einfache Büroausstattung – bestehend aus Schreibtisch, Bürostuhl und Regal – erhältst du bereits ab 800 Euro. Für einen vollwertig ausgestatteten Arbeitsplatz solltest du mindestens 2.000 Euro einplanen.

Wie oft kann ich Büromöbel absetzen?

Als Arbeitnehmer kannst du deine gekauften Büromöbel im Jahr der Anschaffung steuerlich geltend machen – und das in voller Höhe. Eine Voraussetzung gibt es allerdings: Ein einzelnes Möbelstück darf nicht mehr als 800 Euro gekostet haben. Überschreitet es diesen Wert, gilt es nicht mehr als geringwertiges Gut (GWG). Demzufolge wird die Kostenrückerstattung auf mehrere Jahre verteilt.