FAQ zu Büromöbel
Was fällt alles unter Büromöbel?
Möbel fürs Büro gibt es viele! Dazu zählen Schreibtische, Bürostühle, Regale, Rollcontainer und Kommoden/Sideboards.
Welche Büromöbel sind steuerlich absetzbar?
Ob Schreibtisch, Bürostuhl, Regal oder Kommode – Sie können alle Möbel, die Sie für Ihr Büro anschaffen, von der Steuer absetzen. Da Sie die Kosten vom Finanzamt wiederbekommen, müssen Sie nicht auf einen höhenverstellbaren Tisch oder einen rückenschonenden Stuhl verzichten, die in der Regel etwas teurer sind als herkömmliche Büromöbel.
Wie viel kostet eine Büroausstattung?
Wenn Sie sich zu Hause einen Arbeitsplatz einrichten möchten, stehen Ihnen alle Türen offen! Ob Sie dabei nur die Basics kaufen oder noch weitere Stauraumlösungen und Sitzgelegenheiten wünschen, hängt von Ihren finanziellen Möglichkeiten ab. Eine einfache Büroausstattung – bestehend aus Schreibtisch, Bürostuhl und Regal – erhalten Sie bereits ab 800 Euro. Für einen vollwertig ausgestatteten Arbeitsplatz sollten Sie mindestens 2.000 Euro einplanen.
Wie oft kann ich Büromöbel absetzen?
Als Arbeitnehmer können Sie Ihre gekauften Büromöbel im Jahr der Anschaffung steuerlich geltend machen – und das in voller Höhe. Eine Voraussetzung gibt es allerdings: Ein einzelnes Möbelstück darf nicht mehr als 800 Euro gekostet haben. Überschreitet es diesen Wert, gilt es nicht mehr als geringwertiges Gut (GWG). Demzufolge wird die Kostenrückerstattung auf mehrere Jahre verteilt.